Sind Sie schon auf den Hund gekommen?
Den besten Freund des Menschen müssen in drei Fällen bei Ihrer zuständigen Behörde anmelden:
Als grundsätzliche Anmeldefrist gilt zwei Wochen nach Aufnahme, Umzug oder dem Vollenden des vierten Lebensjahres des Hundes.
Es gibt inzwischen verschiedene Möglichkeiten, Ihren Hund anzumelden - telefonisch, per Fax, per online-Formluar oder natürlich persönlich. In jedem Fall aber brauchen Sie für die Anmeldung Ihres Hundes folgende Informationen beziehungsweise Unterlagen:
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Freude mit Ihrem Vierbeiner!